Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Heilpraktikerkosten übernehmen. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung bzw. einer privaten Zusatzversicherung werden Kosten erstattet, soweit diese Heilpraktikerbehandlungen und Verordnungen (von Medikamenten) einschließen. Erkundigen Sie sich bitte nach den Erstattungssätzen bzw. Höchstbeträgen.
Bei Beamten besteht ggf. die Möglichkeit der Kostenbeteiligung durch die Beihilfe. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle. Die Leistungen sind Inhalt der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Bitte planen Sie für den ersten Termin mindestens eine Stunde ein.